Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.03.2004

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   BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03   

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https://dejure.org/2004,2710
BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03 (https://dejure.org/2004,2710)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03 (https://dejure.org/2004,2710)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03 (https://dejure.org/2004,2710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art 103 Abs. 2 GG; Art. 6 EMRK; § 121 Abs. 2 GVG; § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 148 StPO; § 48 Abs. 2 BRAO; § 13 StGB; § 137 StPO
    Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch (Recht auf Verteidigung; freier Verkehr; konkrete anderweitig nicht ausschließbare Gefahr der Geiselnahme des Verteidigers); Vorlage; Entpflichtung des Verteidigers (wichtiger Grund); ...

  • lexetius.com

    StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Vollzugsbehörde eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch; Gefahr der Geiselnahme des Verteidigers durch den Strafgefangenen; Missbrauch des Grundsatzes des freien Verkehrs zwischen Verteidiger und Strafgefangenem; Einsatz einer Trennscheibe ...

  • Judicialis

    StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 4 Abs. 2 S. 2
    Anordnung des Trennscheibeneinsatzes zur Verhinderung einer Geiselnahme des Verteidigers durch den Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 61
  • NJW 2004, 1398
  • NStZ 2004, 515 (Ls.)
  • NStZ 2006, 17
  • StV 2004, 387
  • wistra 2004, 234
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt (Abgrenzung zu BGHSt 30, 38).

    Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, daß ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt (Abgrenzung zu BGHSt 30, 38).

    An der Verwerfung der Rechtsbeschwerde sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluß des Senats vom 17. Februar 1981 (BGHSt 30, 38 ff.) und den Beschluß des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. Juni 2000 (StV 2001, 39 f.) gehindert.

    Zwar liegen den Beschlüssen des Senats vom 17. Februar 1981 (BGHSt 30, 38) und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. Juni 2000 (StV 2001, 39) Sachverhalte zugrunde, die einen Mißbrauch des Grundsatzes des freien Verkehrs zwischen Verteidiger und Strafgefangenem auch oder ausschließlich durch den Verteidiger belegen.

    Die Rechtsordnung nehme in solchen Fällen durch Kontrollen vor den Besprechungen (vgl. Laufhütte aaO) nicht zu beseitigende Rechtsmißbräuche des Gefangenen und des Verteidigers so lange hin, bis der Verteidiger nach §§ 138a ff. StPO ausgeschlossen oder ihm die Berechtigung, als Verteidiger tätig zu werden, nach §§ 113, 114 BRAO entzogen sei (vgl. BGHSt 30, 38, 43; Laufhütte aaO § 138a Rdn. 4; Calliess/Müller-Dietz aaO).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Dem allgemeinen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 GG trägt der vom Sonderausschuß für die Strafrechtsreform als Kompromiß erarbeitete § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG ausreichend Rechnung (vgl. BTDrucks. 7/3998, S. 7; Kaiser/Schöch aaO § 5 Rdn. 49; BVerfGE 33, 1, 11).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Der Senat schließt im Blick auf BVerfGE 89, 315, 322 ff. aus, daß - wie vom Verteidiger geltend gemacht - der von der Vollzugsbehörde erhobene Verdacht eine Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers darstellt.
  • RG, 01.07.1919 - IV 116/19

    1. Beihilfe zum Diebstahl, begangen durch Unterlassung. 2. Besteht in Preußen für

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Er besitzt insoweit eine Garantenstellung (vgl. RGSt 53, 292 f.; Verrel aaO 598; Rudolphi NStZ 1991, 361, 365 a. E.; Wagner in Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein 1992, 511, 513; Freund in MünchKomm-StGB § 13 Rdn. 141).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Für eine Entpflichtung eines Pflichtverteidigers bestünde ein wichtiger Grund entsprechend § 48 Abs. 2 BRAO (vgl. BGHSt 39, 310, 314 f.; Jessnitzer/Blumberg, BRAO 9. Aufl. § 49 Rdn. 2).
  • BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68

    Gefahr im Verzug bei polizeirechtlicher Beschlagnahme des Führerscheins

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Die auf eine umfassende, nicht zu beanstandende Beweiswürdigung der Strafvollstreckungskammer gründende tatsächliche Annahme des Oberlandesgerichts, daß die Gefahr bestehe, der Beschwerdeführer werde bei einem Besuch ohne Einsatz der Trennscheibe seinen Verteidiger zum Zwecke der Freipressung als Geisel nehmen, ist jedenfalls vertretbar und vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen nicht in Frage zu stellen (BGHSt 22, 385, 386 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02

    Eilrechtsschutz nach § 114 Abs 2 StVollzG gegen Trennscheibenanordnung bei

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    Der von dem Beschwerdeführer erwirkte Beschluß der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2002 (2 BvR 778/02 und 2 BvQ 23/02) läßt offen, ob die Spezialregelung des Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Strafe aufgrund einer Verurteilung nach § 129a StGB ein Zurückgehen auf die allgemeine Eingriffsnorm des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestattet, falls die Trennscheibe zum Schutz des Verteidigers vor einer Geiselnahme durch den Gefangenen eingesetzt wird.
  • OLG Celle, 02.02.1982 - 3 Ws 404/81
    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
    a) Allerdings wird im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 17. Februar 1981 in der Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1982, 527; OLG Frankfurt/Main ZfStrVo 1983, 306 (Ls); OLG Nürnberg aaO) und im Schrifttum (Böhm in Schwindt/Böhm, StVollzG 3. Aufl. § 4 Rdn. 22 und § 27 Rdn. 12 f.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl. § 27 Rdn. 9; Kaiser/ Schöch, Strafvollzug 5. Aufl. § 5 Rdn. 69, § 7 Rdn. 105; Joester/Wegner, AK-StVollzG 4. Aufl. § 27 Rdn. 10; Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 148 Rdn. 32; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 148 Rdn. 12; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 148 Rdn. 17; Julius in HK-StPO 3. Aufl. § 148 Rdn. 3; Pfeiffer, StPO 4. Aufl. § 148 Rdn. 5) einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Rückgriff auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zur Beschränkung von Verteidigerbesuchen nicht zulässig sei.
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch;

    Der Senat hat sie deshalb im Vorlegungsverfahren zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03, BGHSt 49, 61, 63 und vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 236).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 1 Vollz (Ws) 184/05

    Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Vollzugsbehörde; Besuche seines Verteidigers im

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Februar 2004, NJW 2004, 1398, liege ein anderer Sachverhalt zugrunde, bei dem der Gefangene ausdrücklich angekündigt habe, Gewalt gegen dritte Personen einzusetzen und gegen diese schwerste Straftaten zu begehen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2004, NJW 2004, 1398, in Abgrenzung zu der Entscheidung in BGHSt 30, 38 entschieden, die Vollzugsbehörde dürfe die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt.

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 1 Vollz (Ws) 185/05

    Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Vollzugsbehörde; Besuche seines Verteidigers im

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Februar 2004, NJW 2004, 1398, liege ein anderer Sachverhalt zugrunde, bei dem der Gefangene ausdrücklich angekündigt habe, Gewalt gegen dritte Personen einzusetzen und gegen diese schwerste Straftaten zu begehen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2004, NJW 2004, 1398, in Abgrenzung zu der Entscheidung in BGHSt 30, 38 entschieden, die Vollzugsbehörde dürfe die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt.

  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 U 1286/05

    Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug als Amtspflichtverletzung:

    Damit sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG im hier vorliegenden Fall gegeben (vgl. neben den Zitaten im angefochtenen Urteil auch weiter BGH, NJW 2005, 58 = MDR 2005, 447; OLG Naumburg, NJW 2005, 514; OLG Hamburg, OLG-Report 2005, 306; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2005, 613; KG, OLG-Report 2005, 813 sowie Matzke, Aus der Rechtsprechung zum Strafvollzugsgesetz, NStZ 2006, 17 ff. - jeweils m.w.N. und weiterführenden Hinweisen).
  • KG, 10.06.2009 - 2 Ws 510/08

    Strafvollzug: Anordnung des Besuch von Familienangehörigen an einem

    Für die Anordnung der Trennscheibe bei Verteidigerbesuchen hat die Rechtsprechung (vgl. BGHSt 49, 61 = NJW 2004, 1398) besondere, auf § 4 Abs. 2 StVollzG gestützte Grundsätze entwickelt, auf die hier nicht näher eingegangen werden muß.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10373
BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03 (https://dejure.org/2004,10373)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2004 - 2St RR 171/03 (https://dejure.org/2004,10373)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2004 - 2St RR 171/03 (https://dejure.org/2004,10373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Absehen von Strafe

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2004, 17
  • wistra 2004, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Rechtsfolgenfindung ist daher nur möglich, wenn die tragenden Erwägungen des Tatgerichts in sich fehlerhaft oder lückenhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen hat oder aber wenn die ausgesprochene Rechtsfolge sich nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 29, 319/320 m.w.N.; 34, 345/349).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Rechtsfolgenfindung ist daher nur möglich, wenn die tragenden Erwägungen des Tatgerichts in sich fehlerhaft oder lückenhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen hat oder aber wenn die ausgesprochene Rechtsfolge sich nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 29, 319/320 m.w.N.; 34, 345/349).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Die Darstellungs- und Würdigungspflicht beschränkt sich vielmehr auf die wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGHSt 38, 14/16; BGH StV 1988, 138; 1991, 340; 1991, 549; Stuckenberg in: KMR aaO Rn. 159).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Zwar hat der Tatrichter die Pflicht, die erhobenen Beweise umfassend zu würdigen und dem Urteil zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 29, 109/110).
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Das Gericht muss vielmehr, wie bereits der Wortlaut des § 46 a StGB erhellt, die konkret erfolgten (oder ernsthaft angebotenen) Leistungen des Täters im Einzelnen feststellen, um gewichtend beurteilen zu können, ob nicht nur nach der subjektiven Wertung von Tatopfer und Täter, sondern vor allem nach einem objektivierenden Maßstab die Leistung des Täters so erheblich ist, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (vgl. BGH NStZ 2000, 84; StV 2000, 129).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Die Überprüfung durch das Revisionsgericht hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Beweiswürdigung als solche gegen die Gesetze der Logik oder gegen die Lebenserfahrung verstößt, ob der Tatrichter seine Befugnisse willkürlich ausgeübt hat, was etwa der Fall wäre, wenn sich seine Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 373), oder ob als erheblich zu bewertende Lücken vorliegen.
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Die Darstellungs- und Würdigungspflicht beschränkt sich vielmehr auf die wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGHSt 38, 14/16; BGH StV 1988, 138; 1991, 340; 1991, 549; Stuckenberg in: KMR aaO Rn. 159).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Das Gericht muss vielmehr, wie bereits der Wortlaut des § 46 a StGB erhellt, die konkret erfolgten (oder ernsthaft angebotenen) Leistungen des Täters im Einzelnen feststellen, um gewichtend beurteilen zu können, ob nicht nur nach der subjektiven Wertung von Tatopfer und Täter, sondern vor allem nach einem objektivierenden Maßstab die Leistung des Täters so erheblich ist, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (vgl. BGH NStZ 2000, 84; StV 2000, 129).
  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Die Darstellungs- und Würdigungspflicht beschränkt sich vielmehr auf die wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGHSt 38, 14/16; BGH StV 1988, 138; 1991, 340; 1991, 549; Stuckenberg in: KMR aaO Rn. 159).
  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
    Die Darstellungs- und Würdigungspflicht beschränkt sich vielmehr auf die wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGHSt 38, 14/16; BGH StV 1988, 138; 1991, 340; 1991, 549; Stuckenberg in: KMR aaO Rn. 159).
  • OLG Bamberg, 19.09.2006 - 3 Ss 106/05

    Täter-Opfer-Ausgleich beim Betrug

    Erforderlich ist vorrangig die Prüfung, ob die erfolgten oder angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (Anschluss an BayObLGSt 2004, 17/20 f.).

    Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren Folgen als 'ausgeglichen' erachtet werden können (BayObLGSt 2004, 17/20 f.), was schon daraus folgt, dass überhaupt nur angemessene und nachhaltige Leistungen die erlittenen Schädigungen ausgleichen und zu einer Genugtuung für das Opfer führen können (BGH NStZ 2006, 275/276).

  • OLG Bamberg, 04.12.2012 - 2 Ss 101/12

    Voraussetzungen für das Absehen auf Strafe

    Diese Erwägungen gelten nicht nur für die Bestimmung einer Strafart oder der Höhe der Strafe, sondern auch für das Absehen von Strafe (BayObLG, Urteil vom 02.03.2004 - 2St RR 171/03 [bei juris] = BayObLGSt 2004, 17 ff. = wistra 2004, 234 f.).
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